Beratung nach § 16a SGB II
Beratung von Frauen* im ALG-II-Bezug
Wir bieten Beratung und pädagogisch-psychologische Unterstützung nach
§ 16a Ziff.3 SGB II für Frauen* im ALG-II-Bezug an, die sich in einer psychosozialen
Problemsituation befinden oder Essstörungen bzw. Ess-/Gewichtsprobleme
haben.
Bitte, wenden Sie sich an uns, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und
- sich niedergeschlagen, depressiv oder perspektivlos fühlen
- kein Selbstvertrauen haben oder sich überfordert / überlastet fühlen
- sich unsicher fühlen oder Angst haben (vor anderen / in bestimmten
Situationen) - Sie Hilfe benötigen bei der Tagesstruktur / Organisation auch mit Kind/ern
- Sie an einer Essstörung leiden oder ein gestörtes Essverhalten haben.
Wir unterstützen Sie bei der Klärung und Veränderung Ihrer Situation
- durch Klärung des individuellen Hilfebedarfs
- durch Aufbau von stabilisierenden Strukturen
- durch Hilfe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- durch Information und Weitervermittlung.
Sie bekommen innerhalb von 14 Tagen einen Termin.