Beratung nach § 16a SGB II

Beratung von Frauen* im ALG-II-Bezug

Wir bieten Beratung und pädagogisch-psychologische Unterstützung nach
§ 16a Ziff.3 SGB II für Frauen* im ALG-II-Bezug an, die sich in einer psychosozialen
Problemsituation befinden oder Essstörungen bzw. Ess-/Gewichtsprobleme
haben.

Bitte, wenden Sie sich an uns, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und

  • sich niedergeschlagen, depressiv oder perspektivlos fühlen
  • kein Selbstvertrauen haben oder sich überfordert / überlastet fühlen
  • sich unsicher fühlen oder Angst haben (vor anderen / in bestimmten
    Situationen)
  • Sie Hilfe benötigen bei der Tagesstruktur / Organisation auch mit Kind/ern
  • Sie an einer Essstörung leiden oder ein gestörtes Essverhalten haben.

Wir unterstützen Sie bei der Klärung und Veränderung Ihrer Situation

  • durch Klärung des individuellen Hilfebedarfs
  • durch Aufbau von stabilisierenden Strukturen
  • durch Hilfe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • durch Information und Weitervermittlung.

Sie bekommen innerhalb von 14 Tagen einen Termin.