Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerenkonfliktberatungsstelle
nach den §§ 2 und 5 SCHKG.
Das bedeutet: Sie können zu uns kommen, wenn sie schwanger sind und
eine Schwangerenkonfliktberatung (mit Beratungsbescheinigung) oder
eine Beratung nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz möchten.
Die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung steht allen Frauen*
offen. Die Beratungen sind kostenlos und auf Wunsch anonym.
Bitte vorher (telefonisch) einen Termin vereinbaren!
Inhalt
Zur Beratung nach dem SFHG gehört:
- Beratung beim Entscheidungsprozess (Die Beratung wird ergebnisoffen
geführt, d.h. die schwangere Person entscheidet sich nach Abwägung all
ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich.) - Beratung und Information in Zusammenhang mit einem eventuellen
Schwangerschaftsabbruch - Beratung und Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Beratung bei psychosozialen Konflikten in Zusammenhang mit der
Schwangerschaft - Beratung und Information über soziale und wirtschaftliche Hilfen für
schwangere Personen - Hilfe beim Ausfüllen von Elterngeld- und Kindergeldanträgen
- Beratung/Unterstützung in der Schwangerschaft u. nach der Entbindung
- Beratung zum Thema Verhütung und Sexualität
- Beratung zum Thema Kinderwunsch
Bundesstiftung Mutter und Kind
Frauen* in finanziellen Notlagen können bei der Bundesstiftung Mutter und
Kind Unterstützung beantragen. Die finanzielle Unterstützung der Stiftung
dient unter anderem zur Erstausstattung des Kindes, wie z.B. dem Kauf
eines Kinderwagens, zur Weiterführung des Haushalts oder auch für die
Einrichtung der Wohnung.
Telefonische Terminvereinbarung Montag bis Freitag 10.00 – 12.00 Uhr.
Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:
immer:
- Mutterpass
- Ausweis / Pass
- Kontonummer / IBAN
von ALG II und AsylbLG Empfängerinnen:
- letzter Bescheid vom Jobcenter oder der Asylbehörde
- ggf. Bescheid über einmalige Beihilfen
von Berufstätigen:
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (auch vom*von der Partner*in)
- Mietvertrag
- Nachweis über laufende Kosten wie Versicherungen, Kitagebühren,
- Stadtwerke (evtl. Rechnungen, Kontoauszüge)
von Studierenden / Auszubildenden:
- den aktuellen Bafögbescheid
- Nachweis über Einkommen (z.B. Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge)
- Mietvertrag
- Nachweis über Studentenbeiträge