Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung

Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerenkonfliktberatungsstelle
nach den §§ 2 und 5 SCHKG.

Das bedeutet: Sie können zu uns kommen, wenn sie schwanger sind und
eine Schwangerenkonfliktberatung (mit Beratungsbescheinigung) oder
eine Beratung nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz möchten.
Die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung steht allen Frauen*
offen. Die Beratungen sind kostenlos und auf Wunsch anonym.

Bitte vorher (telefonisch) einen Termin vereinbaren!

Zur Beratung nach dem SFHG gehört:

  • Beratung beim Entscheidungsprozess (Die Beratung wird ergebnisoffen
    geführt, d.h. die schwangere Person entscheidet sich nach Abwägung all
    ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich.)
  • Beratung und Information in Zusammenhang mit einem eventuellen
    Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung und Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung bei psychosozialen Konflikten in Zusammenhang mit der
    Schwangerschaft
  • Beratung und Information über soziale und wirtschaftliche Hilfen für
    schwangere Personen
  • Hilfe beim Ausfüllen von Elterngeld- und Kindergeldanträgen
  • Beratung/Unterstützung in der Schwangerschaft u. nach der Entbindung
  • Beratung zum Thema Verhütung und Sexualität
  • Beratung zum Thema Kinderwunsch

 

Bundesstiftung Mutter und Kind

Frauen* in finanziellen Notlagen können bei der Bundesstiftung Mutter und
Kind Unterstützung beantragen. Die finanzielle Unterstützung der Stiftung
dient unter anderem zur Erstausstattung des Kindes, wie z.B. dem Kauf
eines Kinderwagens, zur Weiterführung des Haushalts oder auch für die
Einrichtung der Wohnung.

Telefonische Terminvereinbarung Montag bis Freitag 10.00 – 12.00 Uhr.

Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:

immer:

  • Mutterpass
  • Ausweis / Pass
  • Kontonummer / IBAN

von ALG II und AsylbLG Empfängerinnen:

  • letzter Bescheid vom Jobcenter oder der Asylbehörde
  • ggf. Bescheid über einmalige Beihilfen

von Berufstätigen:

  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (auch vom*von der Partner*in)
  • Mietvertrag
  • Nachweis über laufende Kosten wie Versicherungen, Kitagebühren,
  • Stadtwerke (evtl. Rechnungen, Kontoauszüge)

von Studierenden / Auszubildenden:

  • den aktuellen Bafögbescheid
  • Nachweis über Einkommen (z.B. Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge)
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Studentenbeiträge