Bundestiftung Mutter und Kind
Inhalt
Bundesstiftung Mutter und Kind
Frauen* in finanziellen Notlagen können bei der Bundesstiftung Mutter und
Kind Unterstützung beantragen. Die finanzielle Unterstützung der Stiftung
dient unter anderem zur Erstausstattung des Kindes, wie z.B. dem Kauf
eines Kinderwagens, zur Weiterführung des Haushalts oder auch für die
Einrichtung der Wohnung.
Telefonische Terminvereinbarung Montag bis Freitag 10.00 – 12.00 Uhr.
Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:
immer:
- Mutterpass
- Ausweis / Pass
- Kontonummer / IBAN
von ALG II und AsylbLG Empfängerinnen:
- letzter Bescheid vom Jobcenter oder der Asylbehörde
- ggf. Bescheid über einmalige Beihilfen
von Berufstätigen:
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (auch vom*von der Partner*in)
- Mietvertrag
- Nachweis über laufende Kosten wie Versicherungen, Kitagebühren,
- Stadtwerke (evtl. Rechnungen, Kontoauszüge)
von Studierenden / Auszubildenden:
- den aktuellen Bafögbescheid
- Nachweis über Einkommen (z.B. Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge)
- Mietvertrag
- Nachweis über Studentenbeiträge