Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung (nach §219 SFHG)
Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerenkonfliktberatungsstelle
nach den §§ 2 und 5 SCHKG.
Das bedeutet: Sie können zu uns kommen, wenn sie schwanger sind und
eine Schwangerenkonfliktberatung (mit Beratungsbescheinigung) oder
eine Beratung nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz möchten.
Die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung steht allen Frauen*
offen. Die Beratungen sind kostenlos und auf Wunsch anonym.
Bitte vorher (telefonisch) einen Termin vereinbaren!
Zur Beratung nach dem SFHG gehört:
- Beratung beim Entscheidungsprozess (Die Beratung wird ergebnisoffen
geführt, d.h. die schwangere Person entscheidet sich nach Abwägung all
ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich.) - Beratung und Information in Zusammenhang mit einem eventuellen
Schwangerschaftsabbruch - Beratung und Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Beratung bei psychosozialen Konflikten in Zusammenhang mit der
Schwangerschaft - Beratung und Information über soziale und wirtschaftliche Hilfen für
schwangere Personen - Hilfe beim Ausfüllen von Elterngeld- und Kindergeldanträgen
- Beratung/Unterstützung in der Schwangerschaft u. nach der Entbindung
- Beratung zum Thema Verhütung und Sexualität
- Beratung zum Thema Kinderwunsch