Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung

Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung (nach §219 SFHG)

Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerenkonfliktberatungsstelle
nach den §§ 2 und 5 SCHKG.

Das bedeutet: Sie können zu uns kommen, wenn sie schwanger sind und
eine Schwangerenkonfliktberatung (mit Beratungsbescheinigung) oder
eine Beratung nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz möchten.
Die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung steht allen Frauen*
offen. Die Beratungen sind kostenlos und auf Wunsch anonym.

Bitte vorher (telefonisch) einen Termin vereinbaren!

Zur Beratung nach dem SFHG gehört:

  • Beratung beim Entscheidungsprozess (Die Beratung wird ergebnisoffen
    geführt, d.h. die schwangere Person entscheidet sich nach Abwägung all
    ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich.)
  • Beratung und Information in Zusammenhang mit einem eventuellen
    Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung und Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung bei psychosozialen Konflikten in Zusammenhang mit der
    Schwangerschaft
  • Beratung und Information über soziale und wirtschaftliche Hilfen für
    schwangere Personen
  • Hilfe beim Ausfüllen von Elterngeld- und Kindergeldanträgen
  • Beratung/Unterstützung in der Schwangerschaft u. nach der Entbindung
  • Beratung zum Thema Verhütung und Sexualität
  • Beratung zum Thema Kinderwunsch